Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Paragraphen fassen die allgemeinen Miet-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen des Unternehmens MG Mietmöbel zusammen.

§ 1 Allgemeine Bedingungen

  1. Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Vermieters.
  2. Entgegenstehende Bedingungen des Mieters haben nur Geltung, wenn diese vom Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
  3. Für mündliche, telefonische, oder über elektronische Medien erteilte Bestellungen oder Abänderungen gelten gleichfalls diese Geschäftsbedingungen.
  4. Aufträge, Nebenabreden und ergänzende Vereinbarungen müssen um wirksam zu sein, schriftlich getroffen werden.

§ 2 Mietzeit

  1. Der Vermieter stellt das Mietgut nur für den vereinbarten Zweck, die vereinbarte Zeit und den vereinbarten Ort zur Verfügung.
  2. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter.
  3. Gibt der Kunde die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur vollständigen Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe pro angefangene Mieteinheit (14 Tage) berechnet.

§ 3 Mietpreis und Zahlung

  1. Die Mietpreise gelten jeweils für den vereinbarten Zweck, die Veranstaltungsdauer und den Veranstaltungsort.
  2. Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer.
  3. Die Lieferung der Mietgegenstände erfolgt gegen Vorkasse.
  4. Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach Rechnungserhalt ohne Kürzung sofort an den Vermieter zu leisten.
  5. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung schuldet der Mieter bankübliche Verzugszinsen ab der ersten Mahnung.

§ 4 Lieferung

  1. Terminvereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung des Vermieters wirksam.
  2. Das Mietgut wird rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung gestellt.
  3. Ist am vereinbarten Liefertermin der Mieter zur Abnahme des Mietgutes nicht anwesend, so gilt die Abstellung Mietsache als offiziell als Übergabe. Somit trägt der Mieter die Verantwortung für den Mietgegenstand bei Verlust oder Beschädigung.

§ 5 Prüfungspflicht und Reklamation

  1. Bei Anlieferung des Mietgutes hat der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand und die Vollständigkeit laut Lieferschein zu überprüfen.
  2. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
  3. Reklamationen aufgrund von gewöhnlichen Gebrauchsspuren sind nicht zulässig da die Mietgegenständen mehrfach vermietet werden und deshalb nicht immer ungebraucht sind.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, bei der rechtzeitig reklamierten Mängeln gleichwertigen oder besseren Ersatz zum gleichen Preis zu liefern.

§ 6 Rückgabe des Mietgegenstands

  1. Nach Ende der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, das Mietgut dem Vermieter zum vereinbarten Rückgabetermin abholfertig bereitzustellen.
  2. Der Vermieter holt das Mietgut nach Veranstaltungsende zeitnah ab.

§ 7 Haftung

  1. Die Haftung beginnt mit der Ausgabe bzw. mit der Anlieferung des Mietgutes und endet mit der Rückgabe oder Abholung. Diese Bedingung gilt auch für den Fall, dass der Mieter bereits den Veranstaltungsort verlassen hat. Daher wird dem Mieter empfohlen den Stand mit dem Mietgut bis zur Abholung besetzt oder gesichert zu halten.
  2. Es wird dem Mieter empfohlen das Mietgut während der Dauer der Veranstaltung gegen Diebstahl zu versichern. Dies kann nicht durch den Vermieter erfolgen.
  3. Bei Verhinderung der Abholung durch den Mieter oder eventuell auch durch Dritte, haftet der Mieter. Hierdurch entstandene Mehrkosten (2. Anfahrt etc.) sind dem Mieter in Rechnung zu stellten.
  4. Bei Rückholung des Mietgutes werden darin enthaltenen Waren, Gegenstände, Prospekte, etc. auf Gefahr und Kosten des Mieters am Veranstaltungsort zurückgelassen.
  5. Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste, oder verlorene Mietgüter, auch wenn sie durch Dritte verursacht wurden. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, die Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
  6. Der Vermieter haftet nicht für die Liefer- und Leistungsstörungen aus Gründen höherer Gewalt.
  7. Bei unvorhergesehenen Ereignissen ist der Vermieter berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Kündigungsrecht

  1. Eine Kündigung des Mietvertrags ist nur möglich, wenn dieser eine Pflichtverletzung des Vermieters zugrunde liegt. Lehnt der Mieter vor Mietbeginn die Durchführung des Vertrages ab und hat der Vermieter die Gründe nicht zu vertreten, so bleibt der Mieter zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises und der Beförderungskosten verpflichtet. Diese Summe verringert sich jedoch um den Betrag, den der Vermieter infolge der Nichtausführung erspart hat. Nach Mietbeginn ist der Mieter erst dann zur Kündigung berechtigt, wenn die Mängel auf einer Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, die Mängel rechtzeitig reklamiert worden sind und eine Nachbesserung seitens des Vermieters fehlgeschlagen ist.

§ 9 Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters in Stuttgart.