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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MG Mietmöbel, Inhaber: Macit Aysel

Stand: November 2025


I. Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragssprache

  1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen der MG Mietmöbel (nachfolgend „Vermieter“) gegenüber Kunden (nachfolgend „Mieter“).

  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  3. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung (Textform genügt) durch den Vermieter.

  4. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


II. Vertragsschluss, Angebote, Kaution

  1. Angebote des Vermieters sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Lieferung/Abholung zustande.

  2. Der Vermieter kann zur Absicherung eine angemessene Kaution und/oder Vorkasse verlangen. Eine Leistung ohne fristgerechten Zahlungseingang oder Kautionsstellung kann abgelehnt werden.


III. Mietgegenstand und -zweck

  1. Mietgegenstand sind die in Angebot/Auftragsbestätigung bezeichneten Möbel, Geräte und Zubehörteile („Mietgegenstände“).

  2. Die Nutzung ist auf vereinbarten Zweck, Zeitraum und Ort beschränkt. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.


IV. Mietzeit, Rückgabe, verspätete Rückgabe

  1. Die Mietzeit beginnt mit Lieferung/Abholung und endet mit Rückgabe/Abholung der Mietgegenstände.

  2. Werden Gegenstände nicht termingerecht zurückgegeben bzw. abholfertig bereitgestellt, ist der Vermieter berechtigt, je angefangener Mietperiode (gemäß Angebot, z. B. Tag/Woche) eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete zu berechnen; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

  3. Nach Mietende müssen die Gegenstände gereinigt, vollständig und transportsicher bereitstehen. Fehlteile, übermäßige Verschmutzungen oder Sonderreinigungen werden nach Aufwand berechnet.


V. Preise, Zahlung, Verzug, Aufrechnung

  1. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

  2. Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Lieferungen gegen Vorkasse fällig; andernfalls ist der Rechnungsbetrag sofort bei Lieferung/Abholung zahlbar.

  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; angemessene Mahn- und Inkassokosten können erhoben werden.

  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Mieter nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  5. Zahlungsverzug / fehlende Sicherheitsleistung – fristlose Kündigung, Herausgabe und Abholung.

    Hält der Mieter vereinbarte Zahlungsmodalitäten (z. B. Vorkasse, Zahlung bei Lieferung/Abholung) oder eine vereinbarte Sicherheitsleistung (z. B. Kaution) nicht ein und leistet er trotz Mahnung mit angemessener Fristnicht, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, die sofortige Herausgabe der Mietgegenstände zu verlangen und diese vorzeitig – auch vor Veranstaltungsende – am Einsatzort abzuholen.

    Der Mieter hat dem Vermieter hierfür unverzüglich Zutritt zu verschaffen, erforderliche Zutritts-/Zufahrtsberechtigungen zu erteilen und das von ihm beauftragte Personal (z. B. Security/Location) entsprechend zu informieren. Das Zutrittsrecht wird unter Beachtung der Hausrechte Dritter ausgeübt; ein Betreten gegen den ausdrücklichen Willen des Hausrechtsinhabers findet nicht statt.

    Durch die Abholung entfallen bestehende Zahlungsansprüche des Vermieters (Miete, Nebenleistungen, Nutzungsentschädigung, Schadensersatz) nicht; zusätzliche Kosten der Rückholung (z. B. Zweitanfahrt, Wartezeiten, Verpackung/Sicherung) trägt der Mieter. Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn der Mieter die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert.


VI. Lieferung, Abholung, Gefahrübergang

  1. Liefer- und Abholtermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden.

  2. Gefahrübergang: Erfolgt die Lieferung an der vereinbarten Adresse und ist der Mieter nicht anwesend, gilt die Abstellung am vereinbarten Ort als ordnungsgemäße Übergabe; ab diesem Zeitpunkt trägt der Mieter die Gefahr für Verlust/Beschädigung.

  3. Eigentransport durch den Mieter erfolgt auf eigenes Risiko. Für Verzögerungen durch fehlende Zufahrt/Fahrstuhl/Wartezeiten o. Ä. können Mehrkosten berechnet werden.


VII. Prüf- und Rügepflicht, Nacherfüllung

  1. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Lieferung/Abholung unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich zu rügen.

  2. Gewöhnliche Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.

  3. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln ist der Vermieter nach eigener Wahl zur Nacherfüllung (Reparatur, Ersatzlieferung gleichwertiger oder besserer Gegenstände) berechtigt. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer IX.


VIII. Obhut, Nutzung, Versicherung (Pflichten des Mieters)

  1. Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln, vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit, Beschädigung und Diebstahl zu schützen und nur zweckentsprechend einzusetzen.

  2. Beschädigungen, Verluste oder Diebstahl sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

  3. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden/Verluste, auch durch Dritte, bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe. Der Vermieter kann Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten sowie entgangene Miete geltend machen.

  4. Der Mieter ist verpflichtet, für die Mietdauer eine ausreichende Versicherung (insbesondere Diebstahl/Vandalismus) vorzuhalten; der Nachweis kann verlangt werden.

IX. Haftung des Vermieters, höhere Gewalt

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten(Kardinalpflichten) und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Für höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streik, Strom-/Netzausfälle, Verkehrsblockaden, Epidemien) und andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände haftet der Vermieter nicht; er ist in diesen Fällen berechtigt, Leistungstermine anzupassen oder vom Vertrag ganz/teilweise zurückzutreten.


X. Rückgabeort, Fremdgegenstände, Zugangsverhinderung

  1. Bei Abholung am Veranstaltungsort zurückgelassene Waren/Gegenstände/Prospekte des Mieters werden nicht mitgenommen und verbleiben auf Risiko und Kosten des Mieters am Ort.

  2. Wird die Abholung durch Umstände im Einflussbereich des Mieters oder Dritter verhindert bzw. verzögert (z. B. keine Zugänglichkeit), haftet der Mieter für Mehrkosten (z. B. Zweitanfahrt, Wartezeiten).

  3. Zutritt während der Mietzeit (insb. bei Zahlungsverzug): Bei berechtigtem Anlass (insbesondere Zahlungsverzug gem. V.5, Gefahr im Verzug, notwendige Austausch-/Serviceleistungen) verschafft der Mieter dem Vermieter während der üblichen Geschäftszeiten Zutritt zum Einsatzort zur Sicherung, Kontrolle oder Abholung der Mietgegenstände; Hausrechte Dritter bleiben gewahrt.


XI. Stornierung, Rücktritt, Kündigung (Miete)

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, sofern sie individuell vereinbart wurde. Andernfalls gelten folgende pauschalierte Stornokosten (maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Stornierung):

    – bis 30 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises,

    – 29–14 Tage: 50 %,

    – 13–7 Tage: 75 %,

    – ab 6 Tagen: 90 %,

    – ab 24 Stunden vor Leistungsbeginn bzw. Nichtabnahme: 100 %.

    Nicht stornierbare Fremdkosten (z. B. spezielle Logistik, Fremdleistungen) werden zusätzlich berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

  2. Lehnt der Mieter die Durchführung ohne Vertretenmüssen des Vermieters ab, bleibt er zur Zahlung der Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verpflichtet.

  3. Der Vermieter kann aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug, fehlende Kaution, Sicherheitsbedenken) vom Vertrag zurücktreten oder kündigen.

  4. Kündigung bei Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug oder Nichtstellung vereinbarter Sicherheiten kann der Vermieter den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und die sofortige Herausgabe der Mietgegenstände verlangen; Ziffer V.5 und X.3 gelten entsprechend.

Verbraucherhinweis: Bei Verträgen mit Verbrauchern können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. Bei termingebundenen Eventleistungen kann ein Widerruf gesetzlich ausgeschlossen sein. Der Vermieter erteilt die gesetzlich erforderlichen Informationen im Einzelfall.


XII. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Vermieters in der jeweils aktuellen Fassung (abrufbar über die Website).


XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Stuttgart; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigenunberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche.

  3. Formanforderungen gelten als gewahrt, wenn Erklärungen in Textform (z. B. E-Mail) abgegeben werden, sofern nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist.